Nachhaltige Kosmetikverpackung: vollständiger Leitfaden zu Lösungen und Vorschriften 2026
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Verordnung EU 2025/40: Was ändert sich für Verpackungen in den Kosmetik- und Lebensmittelbereichen
Die Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Januar 2025, stellt eine der wichtigsten regulatorischen Überarbeitungen im Bereich Verpackungen der letzten Jahre dar. Sie ist bekannt als Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) und verfolgt ein klares Ziel: die drastische Reduzierung von Verpackungsabfällen bei gleichzeitiger Harmonisierung der Regeln zwischen den Mitgliedstaaten.
Mit einer branchenübergreifenden Wirkung — von Lebensmitteln über Kosmetik bis Handel und Tourismus — führt die Verordnung neue Verbote, Wiederverwendungspflichten und Anforderungen an umweltfreundliches Design ein. In diesem Artikel analysieren wir die wichtigsten Punkte für die Kosmetik- und Lebensmittelbranche, insbesondere im HoReCa-Kanal, sowie den aktuellen Stand der regulatorischen Fristen.
Die wichtigsten Fristen der Verordnung
Die Anwendung der neuen Regeln erfolgt schrittweise, aber zwei Termine stechen besonders hervor:
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Ab dem 1. Januar 2030 werden verschiedene Einwegverpackungsformate verboten, darunter solche für Kosmetika und Lebensmittelprodukte im Gastgewerbe.
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Ab August 2026 beginnt die allgemeine Umsetzungsphase, die als operative Einführung dient, ohne jedoch verbindliche Verbote für bestimmte Formate einzuführen.
Kosmetika in Hotels: Ende der Einzeldosisfläschchen
Die Verordnung betrifft direkt die Verwendung von Einzeldosisfläschchen im Gastgewerbe. Artikel 25 in Verbindung mit Anhang V legt fest, dass:
"Einwegverpackungen für Kosmetika und Hygieneprodukte, die für den Einsatz im Gastgewerbe bestimmt sind, für eine einzelne Buchung bereitgestellt und vor der Ankunft des nächsten Gastes entsorgt werden sollen" werden ab dem 1. Januar 2030 verboten sein.
Das bedeutet, dass Mini-Flaschen mit Shampoo, Conditioner, Duschgel oder Körpercreme in Hotels und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr angeboten werden dürfen.
Es sind jedoch wichtige Ausnahmen vorgesehen:
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Die im Einzelhandel verkauften Reisegrößen
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Die Musterbeutel für den kommerziellen Gebrauch
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Gesundheitseinrichtungen
Die bereits verwendeten Alternativlösungen
Viele Einrichtungen passen sich bereits an. Die Alternativen umfassen:
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Wandmontierte, nachfüllbare Spender, versiegelt und leicht zu desinfizieren
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Feste Kosmetika wie Shampoo oder Seifenstücke
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Professionelle Nachfüllsysteme mit zertifizierten Kanistern und Flaschen
Das Ziel ist es, einen nachhaltigen Übergang zu gewährleisten, ohne die hygienischen oder Service-Standards zu senken.
Der Beitrag von Lelang
Auf unserem Unternehmensweg hat Lelang bereits überflüssige Sekundärverpackungen eliminiert und bevorzugt leichtere und weniger belastende Lösungen. Wir verwenden Papiertaschen anstelle von synthetischen Kunststoffen und betreiben aktive Forschung zu alternativen Materialien für Einzeldosisverpackungen, wobei wir uns der technischen und regulatorischen Herausforderungen dieses Übergangs bewusst sind. Diese Themen werden in unserem zukünftigen Artikel zur Nachhaltigkeit ausführlicher behandelt.
Das Verbot im Lebensmittelbereich
Die Verordnung verbietet außerdem ab dem 1. Januar 2030 die Verwendung von Einwegverpackungen für den Verzehr vor Ort im Gastronomie- und Beherbergungssektor. Betroffen sind:
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Tütchen mit Saucen, Gewürzen, Zucker, Öl, Essig, Marmelade, Butter und ähnlichem
Ausgeschlossen vom Verbot bleiben :
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Take-away und Hauslieferung
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Einzelhandel
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Gesundheitseinrichtungen
Offene Themen zur Klärung
Im Food Service erfordern die eingeführten Neuerungen eine Anpassung der Prozesse. Einzeldosisprodukte haben jahrelang Praktikabilität und Hygiene gewährleistet. Die Einführung von Spendern oder wiederverwendbaren Behältern muss daher von einer klaren Definition gemeinsamer hygienisch-sanitären Anforderungen begleitet werden.
Es wird auch wichtig sein, klarzustellen, wie lokale Vorschriften (wie HACCP und die Bestimmungen der ASL) die neuen europäischen Richtlinien aufnehmen und interpretieren werden.
Was das für Unternehmen bedeutet
Alle Akteure der Lieferkette — von den Herstellern bis zu den Händlern, von Hotels bis zu Restaurants — müssen:
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Design und Materialien der Verpackungen überdenken
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Wiederverwendbare oder kompostierbare Lösungen einführen
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Das Personal schulen und die operativen Abläufe aktualisieren
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Die Entwicklung der Vorschriften überwachen
Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann der Frist 2030 gelassener entgegensehen und sich als verantwortungsbewusster Akteur positionieren.
Spezifische Herausforderungen im Beauty-Bereich
Im Kosmetikbereich erfordert jede Änderung der Verpackung:
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Stabilitätstest für das Produkt
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Einhaltung der EU-Vorschriften für Kosmetika
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Hygiene- und Sicherheitsvalidierung
Die Unternehmen prüfen Alternativen wie:
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Einzeldosisbeutel aus behandeltem Papier oder Biokunststoffen
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Dünnere und leicht trennbare Barrierefolien
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Nachfüllungen und wiederverwendbare Flaschen
Ein sich entwickelndes Szenario
In den nächsten Monaten werden erwartet:
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Nationale technische Leitlinien
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Harmonisierte Vorschriften für die Umweltkennzeichnung
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Operative Hinweise der Europäischen Kommission
Die Entwicklung zu beobachten und sich an der Debatte zu beteiligen, ist entscheidend, um einen nachhaltigen und pragmatischen Übergang zu gestalten.
Fazit
Die Verordnung (EU) 2025/40 stellt reale Herausforderungen, aber auch große Innovationschancen dar, insbesondere für die Kosmetik- und Lebensmittelbranche.
Bei Lelang werden wir weiterhin in nachhaltige Forschung und Design investieren und den regulatorischen Wandel mit konkreten und messbaren Entscheidungen begleiten.
Quellen:
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Verordnung (EU) 2025/40 - EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/?uri=CELEX%3A32025R0040
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Anhang V und Artikel 25 der PPWR-Verordnung
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Offizielle Zusammenfassung der Europäischen Kommission
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Branchenkommunikationen (KPMG, EuroCommerce, Cosmetica Italia)