Ab dem 31. Juli 2026 muss jedes Kosmetikum, das erstmals auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wird, auf dem Etikett eine deutlich umfangreichere Liste von Duftallergenen angeben als bisher: mehr als 80 statt 26 Stoffe. Produkte, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 31. Juli 2028 weiter verkauft werden.
Das bedeutet, dass derzeit im selben Regal zwei Generationen von Etiketten desselben, völlig identischen Produkts nebeneinander bestehen.
Das ist die Frage, die in den kommenden Monaten am Beratungstisch auftauchen wird, und sie hat eine klare Antwort: Die INCI-Liste ist länger geworden, die Formel hat sich nicht verändert. Diese Stoffe waren bereits enthalten, zusammengefasst unter der Bezeichnung parfum. Geändert hat sich die Pflicht, sie einzeln zu nennen.
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Was die Verordnung (EU) 2023/1545 vorsieht
Die Verordnung, die von der Kommission am 26. Juli 2023 verabschiedet wurde, ändert Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Sie setzt eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit um, der 56 zusätzliche allergene Duftstoffe identifiziert hatte, die beim Menschen Allergien auslösen können und bis dahin nicht einzeln angegeben werden mussten.
Durch diese Ergänzung umfasst die Liste der Duftstoffe, die separat in der INCI-Liste angegeben werden müssen, wenn sie die in dem Anhang festgelegten Schwellenwerte überschreiten, mehr als 80 Einträge. Bis dahin waren es 26.
Die Schwellenwerte sind niedriger, als man denkt
Das ist der entscheidende Punkt, der den gesamten Zusammenhang verständlich macht: Die Pflicht zur individuellen Angabe beginnt bei 0,001 % bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, und bei 0,01 % bei abwaschbaren Produkten.
Anders gesagt: Wenn ein Name auf dem Etikett steht, bedeutet das, dass eine Mindestmenge überschritten wurde, nicht, dass der Stoff in großer Menge enthalten ist. Das ist genau das Gegenteil der intuitiven Interpretation und der Grund, warum eine längere INCI-Liste keine stärker angereicherte Formel beschreibt.
Die zwei Daten, die nicht dasselbe bedeuten
Die technische Unterscheidung ist wichtig, weil sie erklärt, warum beide Etikettengenerationen im Regal nebeneinander bestehen.
- 31. Juli 2026 — Inverkehrbringen. Damit ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt gemeint. Ab diesem Datum muss jedes Produkt, das erstmals in Verkehr gebracht wird, den neuen Bestimmungen entsprechen. Übergangsfristen sind hierfür nicht vorgesehen.
- 31. Juli 2028 — Bereitstellung auf dem Markt. Damit ist jede nachfolgende Lieferung zur Verteilung, zum Verbrauch oder zur Verwendung gemeint. Produkte, die vor Juli 2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu diesem Datum weiter im Umlauf bleiben; danach müssen auch die Bestände in den Regalen zurückgenommen werden.
Drei Jahre für die Anpassung von Formeln, Etiketten und Verpackungsmaterialien, fünf Jahre für den Abverkauf dessen, was bereits im Umlauf war: Das ist die vom Gesetzgeber angesichts der großen Zahl betroffener Produkte gewählte Übergangsfrist.
Warum das am Beratungstisch ankommt
Weil das Etikett der einzige Teil des Produkts ist, den Kunden tatsächlich lesen, und eine plötzlich längere Zutatenliste nur auf eine Weise interpretiert wird: Da wurde etwas hineingetan.
Die richtige Interpretation ist das Gegenteil. Duftkompositionen wurden schon immer gesammelt unter der Bezeichnung parfum angegeben, die Dutzende verschiedener Rohstoffe enthalten kann. Einige davon herauszugreifen und einzeln zu nennen, fügt der Formel nichts hinzu: Es macht sichtbar, was bereits vorhanden, aber zusammengefasst war.
Der Satz, der am Beratungstisch funktioniert, ist kurz: „Die Creme hat sich nicht verändert, sondern nur das, was sie verborgen halten darf.“ Mehr Namen auf dem Etikett bedeuten mehr Informationen, nicht ein weniger sicheres Produkt.
Für Menschen mit einer bestätigten Allergie ändert sich viel
Das ist der Grund, warum die Verordnung existiert, und es lohnt sich, dies zuerst anzusprechen, wenn der Kunde bereits eine allergische Kontaktdermatitis hatte.
Wer den Stoff kennt, gegen den er sensibilisiert ist — typischerweise durch einen dermatologischen Patch-Test — konnte ihm bisher in einem allgemeinen parfum verborgen begegnen, ohne ihn erkennen zu können. Wenn er den Schwellenwert überschreitet, steht er nun auf dem Etikett. Für diese Person ist das kein bürokratisches Detail: Es ist der Unterschied zwischen einer möglichen und einer unmöglichen Auswahl.
Für alle anderen bleibt der entscheidende Punkt derselbe wie bisher: Duftstoffe sind die häufigste Ursache für Kontaktsensibilisierungen in Kosmetika, und bei Haut, die sich häufig reizt, sind sie der erste Faktor, den man reduzieren sollte.
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Bei reaktiver Haut mit vaskulärer Komponente gilt derselbe Gedanke, allerdings mit einem noch geringeren Spielraum: Je stärker die Hautbarriere beeinträchtigt ist, desto wichtiger ist es, die Zahl der Reize zu reduzieren, statt neue hinzuzufügen.
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Drei Dinge, die man nicht sagen sollte
Das sind die wahrscheinlichsten Vereinfachungen, und jede davon schafft ein anderes Problem.
- „Jetzt sind sie sicherer.“ Die Sicherheit des Produkts wurde bereits zuvor bewertet: Geändert hat sich die Transparenz der Information, nicht das Sicherheitsprofil der Formel.
- „Wenn ein Allergen daraufsteht, ist es schädlich.“ Ein Duftallergen ist für Menschen problematisch, die gegen diesen Stoff sensibilisiert sind, nicht für die Allgemeinbevölkerung. Der Anteil der Menschen, die eine allergische Kontaktdermatitis entwickeln, bleibt begrenzt und stabil.
- „Nimm das mit der kürzeren Liste.“ Eine kurze Liste kann einfach zur alten Kennzeichnung gehören oder zu einem Produkt, das vor Juli 2026 in Verkehr gebracht wurde. Die Länge der INCI-Liste ist in dieser Übergangsphase kein aussagekräftiger Indikator.
Wie man dies als Beratungschance nutzt
Ein Kunde, der stehen bleibt und das Etikett betrachtet, hat das Gespräch bereits eröffnet: Jetzt kann die Apotheke etwas leisten, was kein Onlinekanal bietet — das Etikett gemeinsam mit ihm zu lesen und ihm zu sagen, welcher Teil ihn betrifft.
Drei Fragen sind hilfreich: Hatte er jemals dokumentierte Hautreaktionen, wurde bei ihm jemals ein Patch-Test durchgeführt, und welche Produkte verwendet er derzeit insgesamt — denn die Sensibilisierung hängt von der kumulativen Exposition ab, nicht von der einzelnen Tube.
Wichtig ist die Grenze: Eine Allergie wird mit einem dermatologischen Test diagnostiziert, nicht durch das Lesen einer INCI-Liste. Bei wiederholten Reaktionen ist die richtige Empfehlung ein dermatologischer Termin mit Patch-Test, der den verantwortlichen Stoff identifiziert. Das Kosmetikum wird anschließend auf Grundlage dieses Ergebnisses ausgewählt.
Der rechtliche Rahmen dieser Monate
Dieser Termin steht nicht allein: Hinzu kommen zwei weitere Änderungen, die den Beratungstisch unmittelbar betreffen. Die EU-Verordnung 2026/78 über CMR-Stoffe und die neuen, bis Mai 2027 erwarteten Grenzwerte für Retinol folgen derselben Logik: schrittweise Anpassung mit Übergangsfristen, während derer Produkte, die unterschiedlichen Vorschriften entsprechen, nebeneinander im Regal stehen.
Für das Apothekenpersonal ergibt sich daraus eine einzige praktische Konsequenz, die für alle drei Regelungen gilt: Während einer Übergangsfrist zählt das Datum des Inverkehrbringens mehr als das Aussehen der Verpackung. Ein vollkommen rechtmäßiges Produkt kann ein anderes Etikett haben als sein identisches Gegenstück, das drei Monate später eingetroffen ist.
Zusammenfassung
Keine Rücknahme, keine aus Sicherheitsgründen verpflichtende Umformulierung, kein Anlass zur Beunruhigung. Eine umfassendere Informationspflicht, eine Phase uneinheitlicher Etiketten und eine konkrete Gelegenheit, dem Kunden etwas zu erklären, das für ihn wirklich wichtig ist.
LeLang-Formeln werden über die Partnerapotheken vertrieben, gerade weil diese Art von Gespräch einen Beratungstisch und jemanden braucht, der es kompetent führen kann.
Quellen dieses Artikels
01 Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission vom 26. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Kennzeichnung allergener Duftstoffe in kosmetischen Mitteln
02 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel, Anhang III
03 Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit, Stellungnahme zu allergenen Duftstoffen in kosmetischen Mitteln, SCCS/1459/11, 26.–27. Juni 2012
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Auf der Website: die EU-Verordnung 2026/78 über CMR-Stoffe · warum man Kosmetika in der Apotheke kaufen sollte · was empfindliche Haut ist

